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   BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55   

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https://dejure.org/1956,556
BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55 (https://dejure.org/1956,556)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - I ZR 93/55 (https://dejure.org/1956,556)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - I ZR 93/55 (https://dejure.org/1956,556)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 464 (Ls.)
  • GRUR 1957, 350
  • DB 1957, 88
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55
    Es kann auch auf sich beruhen, ob die rechtliche Möglichkeit für den Erwerb eines Verbandsausstattungsschutzes gegeben ist (vgl. dazu BGHZ 21, 182 [192] - Funkberater) und ob bejahendenfalls der Deutsche Raiffeisenverband e.V. einen solchen Ausstattungsschutz erworben haben könnte.
  • RG, 29.09.1908 - II 114/08

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 93/55
    Darüber, ob das Warenzeichen in diesem Sinne inhaltlich unrichtige Angaben macht und was es besagt, entscheidet die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise (RG GRUR 1939, 486, 806; JW 1925, 1285 Nr. 18 - Aspirin; RGZ 69, 236 - Urquell).
  • BPatG, 27.09.2012 - 27 W (pat) 31/11

    Gehendes Ampelmännchen - Markenlöschungsverfahren - "Bildmarke (gehendes

    Die Benutzung durch verschiedene von der Inhaberin des angegriffenen Zeichens lizenzierte Anbieter macht das Zeichen allein nicht zu einem üblichen (BGH GRUR 1957, 350 (352) - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

    Sie bezieht sich insoweit auf die Rechtsprechung, nach der diese Rechte im Rahmen der Löschungs klage zu berücksichtigen seien (BGH GRUR 1957, 350 - Raiffeisen-Symbol; RG GRUR 1944, 28 - Siemens).
  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 152/01

    Klagebefugnis für eine Löschungsklage; Anforderungen an die rechtserhaltende

    Allerdings hat eine ältere Rechtsprechung die Löschungsklage dann nicht zugelassen, wenn die Marke wegen anderweitiger Kennzeichenrechte ihres Inhabers auch nach Löschung von keinem Dritten verwendet werden konnte ( BGH GRUR 57, 350,351 "Raiffeisensymbol").
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Ob auch der zeichenrechtliche Anspruch auf Löschung des Warenzeichens 738 798 Erfolg haben könnte, richtet sich alsdann danach, ob die Voraussetzungen vorliegen, die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des erkennenden Senats für die Anwendung der alsdann hier eingreifenden § 11 Abs. 1 Nr. 3 WZG aufgestellt worden sind (vgl. dazu BGH GRUR 1952, 577, 582 - Zwilling; 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; 1959, 25, 29 - Triumph).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Es trifft zu, daß im Bereich der Kennzeichnungsrechte nach der Rechtsprechung durchaus zu unterscheiden ist, ob eine Bezeichnung etwa als Organisationssymbol (vgl. BGH in GRUR 1957, 350 - Raiffeisen) oder als unterscheidendes Herkunftsmerkmal für Waren benutzt wird.
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    In der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts, an der festzuhalten ist, wird jedenfalls seit langem anerkannt, daß bei Verwendung von örtlichen Herkunftsangaben, die eine Gütevorstellung auslösen, auf die in den beteiligten Verkehrskreisen herrschenden Vorstellungen auch dann Rücksicht zu nehmen ist, wenn sie sich bei objektiver Prüfung der Waren nicht als richtig erweisen sollten (RG GRUR 1916, 91 - Braunschweiger Wurst; KG MuW 31, 48 - Frankfurter Würstchen; BGH GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol; GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    In aller Regel wird, daher die inhaltliche Unrichtigkeit eines Zeichens darin bestehen, daß das Zeichenwort der Wahrheit zuwider eine günstige Behauptung über eine Ware enthält (BGH GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 24.10.1985 - I ZR 209/83

    "Computertest"; Eintragung eines weiteren, von einem vorhandenen kaum

    Zwar haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof für Popularklagen aus § 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 WZG ein öffentliches Interesse an der Löschungsklage verlangt und für den Fall verneint, daß das zu löschende Zeichen wegen anderweitiger Kennzeichnungsrechte seines Inhabers von einem Dritten auch nach seiner Löschung nicht verwendet werden könne (RGZ 172, 49, 55 ff = GRUR 1944, 28, 32 - Siemens; BGH, Urt. v. 11.12.1956 - I ZR 93/55, GRUR 1957, 350, 351 = WRP 1957, 236 - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Es ist nicht notwendig, daß die Waren, die dorther stammen, tatsächlich so gut sind wie ihr Ruf; auch hier wird vielmehr das Vorurteil des Verbrauchers geschützt; wer Ware bestimmter Herkunft vorzieht, braucht sich keine andere, auch keine gleichwertige Ware unterschieben zu lassen; auch in diesem Falle ist der Mitbewerber geschädigt, dessen Ware gewünscht war (BGH GRUR 1956, 270, 272 - Rügenwalder Teewurst; GRUR 1957, 350, 351 - Raiffeisensymbol).
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Die sog. Popularklage gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 3 erfordert ähnlich wie eine Klage wegen irreführenden Kennzeichengebrauchs gemäß § 3 UWG über den bloßen Herkunftsirrtum hinaus eine inhaltliche Unrichtigkeit, etwa eine Täuschung über die mit dem Zeichen verbundene Gütevorstellung (Baumbach-Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 24 zu § 11 WZG und 9. Aufl. Anm. 118 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. S. 333; RGZ 111, 192, 197 - Goldina; MUW 1939, 315, 316 - Original Bergmann; BGH GRUR 1959, 25, 29 - Triumph; GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol; vgl. ferner BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel; GRUR 1965, 676, 677 - Nevada-Skibindung).
  • BPatG, 26.09.2013 - 27 W (pat) 87/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gemeinschaft erleben

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